Mittwoch, 14. Juni

Ärzte und Soziale Netzwerke

Auf dem Vormarsch

von  Bettina-Isabelle Müller

Massenvernetzungen sind „in“ und heutzutage kaum noch wegzudenken. Aber wie nutzen Mediziner Facebook, Twitter und Co für ihren Beruf?

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Nicht nur privat werden soziale Netzwerke in Anspruch genommen, um seine Botschaften einem möglichst breiten Publikum zugänglich zu machen. Auch für berufliche Zwecke, etwa um sich und sein Unternehmen bzw. seine Praxis bekannter zu machen oder um sich aktiv auszutauschen, lassen sich Gemeinschaftsportale wunderbar nutzen. Laut einer Umfrage des Ärztenachrichtendienstes (ÄND) sind zwar mehr als die Hälfte aller befragten Mediziner User von Community-Websites, und längst hat beispielsweise jeder Zweite der Befragten einen eigenen Facebook-Account, auf dem auch regelmäßig vorbeigeschaut wird.

Nur die berufliche Nutzung, etwa das Twittern der neuen Praxiseinrichtung oder eine Message mit der Ankündigung der neuen Grippeschutzimpfung auf Facebook, steckt noch etwas in den Kinderschuhen fest. Circa 16% der vom ÄND befragten Mediziner nutzen das Businessportal Xing zum Knüpfen neuer Kontakte und für andere berufliche Zwecke. Auf Facebook greifen knappe 10% zurück, um sich und ihre Praxis vorzustellen. Und einen eigenen Twitter-Account besitzen gerade mal 7%. Eine noch ausbaufähige Gesamtsituation, denn immerhin sind Mediziner mit Online-Medien durchaus vertraut. Laut dem Branchenreport „Mittelstand und Werbung 2012“ haben über 60% der Praxen auch eine eigene Website. Dr. Christian Lübbers, Facharzt für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde aus Oberbayern zählt sich zu den modernen Vertretern seiner Sparte. Seit der Eröffnung seiner Praxis im Oktober 2011 besitzt er auch ganz selbstverständlich eine eigene Ärzteseite auf Facebook.

Warum? „Ganz einfach, ich bin innovativ und gehe mit der Zeit“, erklärt er. „Über soziale Netzwerke kann der Patient ohne große Hemmschwellen mit seinem Arzt in Kontakt treten. Außerdem kann ich hier Informationen viel schneller an das breite Publikum weitergeben.“ Auch neue Patienten habe er mit seinem Facebook-Auftritt schon dazu gewonnen und zählt mittlerweile fast 300 „Likes“. Natürlich sei ein Nebeneffekt, dass einige Besucher sich mit ihren gesundheitlichen Anliegen via Chat an ihn wenden würden, anstatt die dafür vorgesehenen Räumlichkeiten aufzusuchen. „Ein Arzt bleibt trotz größerer Erreichbarkeit über das soziale Netzwerk immer noch ein Arzt, und die Beratung und Behandlung ist ausschließlich der Praxis vorbehalten,“ klärt Dr. Lübbers auf.

Mit viel persönlicher Ansprache wird das berufliche Facebook-Profil von Ärztin Yvonne Fischer im Bezirk Karlsruhe geführt. Zwei Jahre nach der Praxisübernahme entschied sich die Endvierzigerin dafür, sich der „Generation Facebook“ anzuschließen und rief dort mehr aus Neugierde heraus eine eigene Praxis-Seite ins Leben. Heute möchte sie nicht mehr darauf verzichten, denn die nette, persönliche Kontakthaltung zu den Patienten ist ihr sehr wichtig geworden. Viel zu selten kann man sich im streng durchgetakteten Arbeitsalltag genügend Zeit für jeden Einzelnen nehmen. Auf Facebook bekommt jeder Patient seinen persönlichen Geburtstags-Glückwunsch von der Praxis. Und nicht selten werden im Gegenzug Urlaubsgrüße mit Fotos verschickt. Warum gerade Facebook? „Nun, das ist einfach die bekannteste Platform mit den meisten Nutzern“, überlegt Frau Dr. Fischer. Außerdem sei die Kommunikation dort so schön einfach, man könne leicht Beiträge einfügen oder teilen und das ganz ohne tiefergehende Web-Kenntnisse zu besitzen.

Kenntnisse über die rechtliche Absicherung seines Facebook-Auftrittes sollte sich aber dennoch jeder Nutzer verschaffen. Andreas Will, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in Hamburg, rät allen Medizinern dazu, sich im Hinblick auf die Einhaltung der für alle Unternehmen geltenden Rechtsvorschriften, die Persönlichkeitsrechte der erwähnten oder abgebildeten Personen und die Nutzungsrechte hinsichtlich fremder Quellen auf der sicheren Seite zu bewegen. „Auf jede Unternehmer-Seite auf Facebook gehört sowohl ein Impressum als auch die Datenschutzerklärung“, so Will. Außerdem seien die Persönlichkeitsrechte der Patienten und gegebenenfalls auch des Personals zu schützen, die in keinem der Beiträge ohne ausdrückliche Zustimmung erkennbar sein dürften. Generell müssten die Urheberrechte anderer Verfasser im Netz gewahrt werden, und das gelte sowohl für Bild- als auch für Textmaterial, Zeichnungen oder Grafiken. Nicht zuletzt beständen verschiedene Werbeeinschränkungen und -verbote gemäß dem Heilmittelwerbegesetz, die bei Nicht-Einhaltung zu Abmahnungen mit erheblichen Kostenfolgen führen könnten. Eine gute Beratung bei einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz sei daher sehr zu empfehlen.

Also, ein Appell an alle Ärzte: Vernetzt Euch, aber bitte mit dem nötigen Know-how, so dass es keine bösen Überraschungen gibt

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