Dienstag, 20. Juni

Verhaltenstipps

Private Begegnung mit Patienten

von Yavi Bartula

Es gibt Situationen im Leben, die man am liebsten vorher im Kopf durchgespielt hätte. Es sind nämlich die Situationen, die man nachträglich noch einmal durchspielt und sich dabei womöglich über sein eigenes Verhalten ärgert. Zu diesen Situationen gehören private Begegnungen eines Arztes mit einem Patienten. Spielen wir das also einmal anhand von einigen einfachen Verhaltenstipps durch, die wir uns bei drei erfahrenen Ärzten eingeholt haben.

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Zach Vessels | unsplash.com

Klassische Supermarkt-Szenerie. Eine Ihnen aus einer Behandlung bekannte Dame erblickt Sie an der Wursttheke, ihre Augen strahlen, als wäre sie dem Dalai Lama hochstpersönlich begegnet. Sie wissen in dem Moment, dass sich gleich ihr Mund mindestens genauso weit öffnet. Just vernehmen Sie ein hochjauchzendes „Herr Doktor! Wie schön!“ – Sie wissen, sie hat Sie als Arzt eindeutig identifiziert. Was Sie noch nicht wissen und was für Ihre Reaktion erst wirklich relevant wird: Was wird sie danach sagen? Wenn sie nämlich ein Gespräch anfängt, müssen Sie darauf gefasst sein, dass es sich entweder um eine medizinsche Frage oder ein privates Pläuschchen halten wird. Beides bedarf eines souveränen Verhaltens.

Wenn Sie Glück haben, spricht die Dame mit Ihnen über das schlechte Wetter, ihren süßen Enkel oder die finanziellen Sorgen ihres Sohnes. Denn in diesem Moment sind nicht Ihre fachlichen Kompetenzen gefragt, sondern ihre menschlichen. Wie lange und wie intensiv Sie privat quatschen, hängt ganz allein von Ihrer Zeit und Lust ab. Sie müssen nämlich keinesfalls automatisch in die Berufsrolle switchen, wenn Sie in eine private Arzt-Patient-Konstellation geraten. Aber Sie dürfen! Man wird es Ihnen nachsehen, wenn Sie eine kühle Distanz wahren und die Beziehung ausschließlich auf der medizinischen Ebene halten wollen. Allerdings müssen Sie damit rechnen, dass Ihnen bei einer gewissen Abwehrhaltung oder gar Unfreundlichkeit wertvolle Sympathiepunkte abgezogen werden würden. Keine Sympathie: Kein entspanntes Verhältnis, mangelndes Vertrauen, möglicher Verzicht auf weitere Behandlungen. Sie verlieren einen Patienten. Sie können’s ab? Umso besser – denn so haben Sie Handlungsspielraum und können auch ohne Kittel der Mensch sein, der Sie wirklich sind oder sein möchten.

Vorsicht wird aber dann geboten, sobald es sich um ein Fachgespräch handelt, bei dem die Dame Ihren ärztlichen Rat einholen möchte. Bei banalen Fragen der Person, Ihrer Empathie oder ausgeprägtem Helfersyndrom dürfen Sie darauf eingehen. Sie dürfen aber auch auf Ihre Freizeit bestehen. Wir wissen alle, wie kostbar sie ist. Genauso, wie es auch Ihr Wissen, ihre Kraft und Ihr Einfühlungsvermögen sind. Fundamentale Eigenschaften eines Arztes, die Sie den Patienten in Rechnung stellen dürfen. Die Dame zu bitten, Sie lieber in Ihrer Sprechstunde zu besuchen oder den Hausarzt aufzusuchen, ist aber nicht nur wegen dieses finanziellen Aspektes legitim, sondern vor allen Dingen wegen des rechtlichen.

Ein ärztlicher Rat sollte nämlich nicht ohne Akten-Kenntnis oder physischen Untersuchungen des Patienten ausgesprochen werden. Sie haften nämlich für die Folgen, sollten Sie eine Fehlentscheidung getroffen oder missverständliche Informationen formuliert haben. Sobald Sie diese aber in Ihrer Dienstzeit bespreche, bewegen Sie sich auf juristisch sauberem Pflaster. Ein ähnlich schmaler Grad, der Ihre Approbation gefährden könnte, eröffnet sich beim Thema der ärztlichen Schweigepflicht. Möchte die Dame nämlich die Ergebnisse der letzten Untersuchung ihrer lieben Nachbarin erfragen, sind Sie augenblicklich zum Schweigen verpflichtet. Hier spielt Ihre Humanität nämlich eine kleine Nebenrolle – die Hauptrolle gebührt Ihrer ärztlichen Autorität. Improvisation ist allerdings bis zu einem gewissen Grad erlaubt. Zum Beispiel, wenn es darum geht, die Dame mit Zuspruch und Charme zu beruhigen.

Doch auch hier bitte nicht zu viel der Zutraulichkeit. Sie dürfen Ihren Titel niemals zu Ihrem eigenen Vorteil instrumentalisieren. Weder um an der Wursttheke vorgelassen, noch zu einem Stück Nackensteak eingeladen zu werden. Dass Sie Arzt sind, ist eine wunderbare Tatsache, verleiht Ihnen aber nicht automatisch ein Superman-Abzeichen oder andere Freifahrtscheine. Wussten Sie zum Beispiel, dass Sie Patientengeschenke über 30 Euro ablehnen müssten, um eben diesen Ehrenkodex einzuhalten? Den selbst gebackenen Kuchen der netten Dame dürfen und sollten Sie hingegen dankend annehmen. Allerdings ohne überschwenglichem Körpereinsatz, damit dieser nicht als sexuell konnotiert interpriert werden könnte. Es spricht natürlich nichts gegen einen kleinen Flirt oder kokettes Scherzen (schließlich sollten auch Single-Ärzte irgendwann ihr Deckelchen finden), die Dame sollte sich aber nicht belästigt oder bedrängt fühlen. Apropos fühlen – Ihre Hand sollte auch besser an Ihrem Körper bleiben und sich nicht an dem der Dame verlaufen. Es sei denn, sie verliert vor Freude über Ihre Begenung das Bewusstsein. Denn dann sollten Sie sie auffangen oder zumindest sofort versorgen. Denn das ist Ihre Pflicht – ob Sie wollen oder nicht.

Und das Ende von der Geschicht? Seien Sie auch privat Arzt – oder eben nicht. Aber merken Sie sich eins: An IhremVerhalten bei einem privaten Patientengespräch außerhalb Ihres Behandlungsraumes misst sich nicht nur Ihr Fachwissen über Ihre (rechtlichen) Pflichten, sondern auch die menschlichen Charaktereigenschaften. Seien Sie deshalb ein netter Mensch, der den weißen Kittel zwar äußerlich abgelegt hat, ihn aber innerlich immer griffbereit hat. Man wird es Ihnen danken. Wenn nicht mit einem Kuchen, dann mit einem Lächeln.

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