Umsatz | Kosten | Reinertrag
Der Reinertrag bei niedergelassenen Ärzt:innen ist in etwa vergleichbar mit dem Bruttoeinkommen leitender Ärzt:innen in kleinen bis mittleren Krankenhäusern. Mehr zum Gehalt im Ärztlichen Dienst in Kliniken und Krankenhäusern finden Sie hier.
Das Statistische Bundesamt hat in 2017 für das Jahr 2015 Kostenstrukturerhebungen in Arztpraxen durchgeführt und veröffentlicht. Neuere Zahlen liegen nicht vor. Die Studien werden in einem vierjährlichen Turnus durchgeführt.
Die kommende Erhebung dürfte daher 2021/2022 mit Blick auf das Jahr 2019 erfolgen.
Die Erhebung wurde nicht für alle Fachgebiete separat durchgeführt.
Einige Fachgebiete wurden in Fachbereichen zusammengefasst.
Der Reinertrag pro Praxis betrug in 2015 in Hausarztpraxen rund 227.000 € und liegt damit 14% unter dem Durchschnitt aller ambulanten Praxen.
Quelle Statistisches Bundesamt | Grafik Ilona Burgarth | Nutzungsbedingungen Grafik
Der Reinertrag ergibt sich aus der Differenz von Einnahmen und Aufwendungen. Zu den Einnahmen zählen alle Einnahmen aus Kassenabrechnung, Privatliquidiation und sonstiger selbstständiger Tätigkeit.
Die Aufwendungen enthalten alle Kosten, die gemäß der steuerlichen Gewinnermittlung abzugsfähig sind.
Der Reinertrag ist nicht gleichzusetzen mit dem Reingewinn, da wesentliche Kostenpositionen wie bspw. Abschreibungen aus dem Praxiskauf und alle Vorsorgeaufwendungen nicht enthalten sind.
Zudem beziehen sich die nachfolgenden Zahlen auf die Praxis und nicht auf den Praxisinhaber. In einer Gemeinschaftspraxis ist der Reinertrag auf die Anzahl der Praxisinhaber zu verteilen.
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Quelle Statistisches Bundesamt | Grafik Ilona Burgarth - ilonaburgarth.com | Nutzungsbedingungen Grafik