Basistentgelte | Zusatzvergütungen
Allgemeinmediziner*innen sind vorwiegend in der hausärztlichen, ambulanten Versorgung aktiv. Von den rund 40.000 berufstätigen Allgemeinmediziner*innen sind ca. 37.700 ambulant und nur etwa 2.400 Ärzt*innen stationär tätig.
Das Gehalt von Ärzt*innen in Kliniken ist in Tarifverträgen geregelt. Es gibt je nach Arbeitgebertyp unterschiedliche tarifvertragliche Regelungen, die sich in der Höhe aber nicht signifikant unterscheiden.
Grundlegend für die Gehaltshöhe ist das Basisentgelt. Die Basisentgelte differieren in den Tarifverträgen nach Position, fachlicher Qualifikation und Berufserfahrung. So verdienen erfahrene Oberärzt*innen in etwa doppelt so viel wie Assistenzärt*innen beim Berufseinstieg.
Neben dem Basisentgelt sind auch die tarifvertraglich vereinbarten Zusatzentgelte für Bereitschaftsdienste für die Gehaltshöhe wichtig. In der Praxis liegen die Zusatzentgelte, je nach Einsatzgebiet und Umfang, bei rund 20 - 40% der Basisvergütung.
Mehr zu Verdienstmöglichkeiten für Allgemeinmediziner*innen in ambulanten Hausarztpraxen finden Sie hier.
TV-Ärzte/VKA | Quelle Marburger Bund | Grafik Ilona Burgarth | Nutzungsbedingungen Grafik
Gehälter Leitender Allgemeinmediziner*innen
Leitende Ärzt*innen werden nicht nach Tarifvertrag vergütet. Die Vergütungshöhe wird frei vereinbart. Die Höhe der Gehälter leitender Ärzt*innen wird durch die fachliche Reputation und Qualifikation, der Größe und Bedeutung der medizinischen Einrichtung und auch dem Standort bestimmt. So werden bspw. in großen Einrichtungen in Ballungsräumen deutlich höhere Gehälter für leitende Ärzt*innen als im ländlichen Raum bezahlt.
Die Bandbreite für Gehälter von Allgemeinmediziner*innen in leitender Position (z.B. Chefärzt*innen) liegt zwischen 200.000 - 350.000 EUR im Jahr.
Jobs für Allgemeinmediziner*innen in Kliniken | Jobs für Fachärzt*innen | Jobs für Oberärzt*innen | Fachweiterbildung Allgemeinmedizin
Quelle: Marburger Bund- TV-Ärzte/VKA | Ärztestatistik in der Allgemeinmedizin